Bei der Mediation unterstützt eine neutrale dritte Person (nämlich der Mediator) die Kontrahenten (die sogenannten Medianden), den zwischen ihnen bestehenden Konflikt durch Verhandlung einvernehmlich zu lösen. Es ist nicht Aufgabe des Mediators einen Schiedsspruch oder ein Urteil zu sprechen, sondern Ziel einer Mediation ist, dass die Konfliktparteien selbst Lösungen erarbeiten, welche die Beteiligten als fair und gerecht empfinden. Die bei Konflikten üblicherweise vorherrschende Gewinner/Verlierer Situation soll bei der Mediation durch eine win-win Lösung ersetzt werden.
Die Gesetzesnovelle des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), welche mit 01.01.2015 in Kraft tritt, sieht eine Reform des Kindschaftsrechts vor. Eine wesentliche Neuerung ist darin zu erblicken, dass die gemeinsame Obsorge im Falle einer Scheidung, Trennung oder Ungültigerklärung der Ehe zum Regelfall werden soll. Art. 103a AussStrG neu sieht vor, dass das Gericht den Parteien zur Erzielung einer einvernehmlichen Regelung der Obsorge, der Betreuung oder der Ausübung des Rechtes und der Pflicht zum persönlichen Kontakt mit einem minderjährigen Kind den Auftrag erteilen kann, eine Mediation mit einem Mediator nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZMG) in Anspruch zu nehmen.
Ein weiteres momentan hoch aktuelles Thema ist die Immobilienmediation. Zu Konflikten kommt es nicht nur zwischen den im Immobilienbereich tätigen Personen, ob nun Bauträger, Verwalter oder Architekten, sondern auch zwischen den Nutzern einer Immobilie, sprich zwischen den Mietern und den Eigentümern. Auslöser sind hierbei meistens Lärmbelästigungen, Schmutz oder Geruchsbelästigungen, Meinungsverschiedenheiten über die Betriebskosten oder einfach nur das Verhalten einer Person.